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Konzeption für die Schulsozialarbeit am Kant Gymnasium

Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit stellt das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dar. In §1 SGB wird die Schulsozialarbeit als Teil der allgemeinen Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe definiert. Die Schulsozialarbeit am Kant Gymnasium setzt diese Ziele unter den spezifischen Bedingungen vor Ort um. Hierzu hat das Kant Gymnasium mit dem Rhein Hunsrückkreis als Schulträger, dem Jugendamt und der AWO als freiem Träger eine Leistungsvereinbarung getroffen, die dem Kant Gymnasium eine halbe Schulsozialarbeiterstelle zuweist.


Zielperspektive

Auf der Basis einer Kooperation zwischen Schülern, Eltern und Lehrern ist es das Ziel der Schulsozialarbeit am Kant Gymnasium, das Gelingen des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Einzelnen und der Schulgemeinschaft zu unterstützen.


Grundsätze für die Zusammenarbeit von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrern und Sozialarbeiter

Ausgehend von konkreten Vorfällen im Schulalltag, geht es darum Stärken und Fähigkeiten von Schülern zu fördern und weiter zu entwickeln. Dabei sehen wir die Gesamtpersönlichkeit in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen über den Schulalltag hinaus und beziehen ihre Lebensumwelt in die Lösung mit ein.

Bei Bedarf gehen die Beteiligten so früh wie möglich aufeinander zu. Der Austausch ist geprägt von Respekt, Vertraulichkeit, Offenheit und Freiwilligkeit. Gleichzeitig muss die Bereitschaft da sein, unterschiedliche Sichtweisen zu akzeptieren. Wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Arbeit ist die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule, die immer dem Wohl des Kindes verpflichtet ist. Auch der SEB kann von sich aus Kontakt mit dem Schulsozialarbeiter aufnehmen.

Die Schulsozialarbeit kann hier nicht als Reparaturbetrieb verstanden werden, bei dem nicht funktionierende Schüler/Kinder abgegeben und hinterher wieder intakt aufgenommen werden. Die pädagogische Arbeit der Lehrer und das erzieherische Wirken der Eltern, bleiben weiterhin notwendig und stehen nach wie vor im Vordergrund. Der Schulsozialarbeiter kann in der Arbeit mit einzelnen Schülern helfen, aber auch gruppendynamische Prozesse in Lerngruppen begleiten und Eltern in ihrer Erziehungsarbeit beraten. In der Beratung von Eltern können sowohl Einzelgespräche als auch themenbezogen Elternabende hilfreich sein.

Nach Bedarf nimmt der Schulsozialarbeiter an Gesprächen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern teil oder führt mit den Beteiligten Einzelgespräche. Wenn im Einzelfall (z.B. bei Mobbing, Pubertät, Essstörung, Scheidung …) „Erzieherische Hilfen“, nach freiwilligem Antrag der Eltern, hilfreich erscheinen, stellt der Schulsozialarbeiter , die notwendigen Kontakte (Jugendamt, Schulpsychologe, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen … ) her.

Sollte in einem Lehrer-Schüler Konflikt der Schulsozialarbeiter zu Rate gezogen worden sein und sich keine Lösung ergeben haben, muss die Problematik mit der Stufenleitung bzw. mit dem Schulleiter besprochen werden.

Der Schulsozialarbeiter kann auch von Seiten der Lehrer in problematischen Kommunikationssituationen mit Eltern und Schülern zu Rate gezogen werden.


Organisation

Der Schulsozialarbeiter ist an zwei Tagen in der Woche an der Schule und bietet feste Sprechzeiten in seinem Dienstzimmer an. Darüber hinaus sind zusätzliche Terminvereinbarungen telefonisch oder per e-mail möglich. Die Verbindungsdaten werden auf der Schul-WebSite veröffentlicht.

Nach Bedarf nimmt der Schulsozialarbeiter an den schulischen Konferenzen teil. Seine Teilnahme am Unterricht erfolgt nach Absprache mit dem Fachlehrer.

Das operative Team, bestehend aus einem Vertreter des Jugendamtes, dem Schulsozialarbeiter und einem Schulleitungsmitglied, trifft sich alle 6 Wochen zur Koordinierung der konkreten Arbeit vor Ort.

Das strategische Team, bestehend aus dem Leiter des Jugendamtes, einem Vertreter der AWO und einem Schulleitungsmitglied trifft sich zweimal im Jahr, um die grundsätzliche Ausrichtung zu reflektieren und zu kontrollieren.

(beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 8. Mai 2012)